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Die Golden Moments Foundation ist vom Regierungspräsidium Stuttgart als „Stiftung bürgerlichen Rechts“ als rechtsfähig anerkannt. Die Stiftung ist beim Finanzamt Schorndorf als gemeinnützig und mildtätig registriert und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt. Diese kann mit Deiner Steuererklärung eingereicht und steuermindernd berücksichtigt werden.
Für jede Spende bekommst Du zu Beginn des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster, sofern uns Deine Adresse bekannt ist.
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